Patientenverfügungen immer wichtiger

Lehren aus dem „Fall Terri Schiavo“

Seit 15 Jahren dauert nun schon der Rechtsstreit um das Leben der inzwischen 41-jährigen Terri Schiavo, die seit einem Herzstillstand im Februar 1990 mit schwerer Hirnschädigung im Wachkoma liegt.

Wachkoma-Patienten atmen spontan, ihr Schlaf-Wach-Rhythmus ist erhalten, und sie haben in den Wach-Phasen die Augen geöffnet, woher auch der Ausdruck „Wachkoma“ stammt. Sinnvolle, zielgerichtete Reaktionen auf Ansprache, Berührung oder gar eine Kontaktaufnahme zur Umwelt sind nicht möglich. Muskelfunktionen und Reflexe sind gestört, wodurch unwillkürliche Bewegungsautomatismen entstehen, die von den Angehörigen oftmals als Vorzeichen eines baldigen Erwachens fehlinterpretiert werden.

Tatsache ist leider, dass die Chancen eines Aufwachens aus dem Koma schon nach drei Monaten schlecht sind. Im Fall der seit 15 Jahren im Wachkoma liegenden Terri Schiavo ist mit einer Wiedererlangung des Bewußtseins nicht mehr zu rechnen. Ihr Ehemann hat aufgrund ihres mutmaßlichen Willens zum dritten Mal innerhalb von drei Jahren die Unterbrechung der Sondenernährung vorm Obersten Gerichtshof Floridas eingeklagt und Recht bekommen. Die Berufungsklage der Eltern wurde vom Gericht mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Chancen auf eine Wiedererlangung des Bewusstseins hoffnungslos sind. Auch der von christlicher Seite immer wieder erhobene Vorwurf des „Tötens“ ist nicht stichhaltig, da es sich hier um keinen aktiven Vorgang, sondern um die Unterlassung weiterer leidensverlängernder Maßnahmen handelt, also um die auch bei uns nicht strafbare Form der passiven Sterbehilfe. Die ansonsten so schätzenswerten Errungenschaften der modernen Intensivmedizin führen in zunehmendem Maße zum Überleben schwerst Hirngeschädigter, die dank Beatmungsgerät und Nahrungssonde oftmals zu langjährigen Pflegefällen werden und vielfach ohne Bewußtsein dahinvegetieren. Den Ärzten kann hier kein Vorwurf gemacht werden. Sie haben erst einmal ihr ganzes Fachwissen und Können aufzubieten, um Leben zu retten und zu erhalten.

Ist das aber immer im Sinne des jeweiligen Patienten? Befürchtet nicht jeder von uns den Autonomieverlust in einem nicht mehr aufzuhaltenden Sterbeprozess ? Damit die „Apparatemedizin“ nicht einfach so über uns hinwegrollen kann, gibt es Patientenverfügungen, die den mutmaßlichen Willen schriftlich fixieren und auch für die Ärzte verbindlich sind. Leider ist der mutmaßliche Wille von T.S. nicht schriftlich niedergelegt worden, sonst hätte sie vielleicht schon ihren Frieden gefunden.

Ihr Medicus

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