Palliativmedizin kontra aktive Sterbehilfe

Warum eine Patientenverfügung wichtig ist

Die Sterbehilfe ist ein viel diskutiertes Thema, nicht erst und allein seitdem sie in ihrer aktiven Form vom niederländischen Parlament legalisiert worden ist. Jede(r) wünscht sich einen „gnädigen“ Tod zum Abschluss eines möglichst langen und erfüllten Lebens im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte.

Leider hat die an sich erfreuliche Erhöhung der Lebenserwartung in Deutschland für Männer auf 74 und für Frauen auf 80 Jahre auch zum Anstieg typischer Alterskrankheiten geführt, wie zum Beispiel zerebralen und kardialen Durchblutungsstörungen als Folgen der Arteriosklerose, aber auch zu Alterskrebs, Blählunge und Alters-Demenz, Stichwort „Alzheimer“.

Die Folge ist oft ein langes Siechtum zu Hause oder in Altenheimen mit häufigen Krankenhausaufenthalten wegen komplizierender Erkrankungen. Dieses „lange Sterben“ wird von vielen gefürchtet, da es mit einem Autonomieverlust verbunden ist und die Schreckensvison aufkommen lässt, gewissermaßen als „Biomasse“ an Apparaten „dahin zu vegetieren“.

Auch wenn das holländische Modell der aktiven Sterbehilfe durch Gift in unserer Gesellschaft keine Mehrheiten findet - nicht zuletzt auf Grund des Missbrauchs im Dritten Reich, Stichwort: „lebensunwertes Leben“ -, besteht für viele Menschen ein Regelungsbedarf. Zeichen dafür ist, dass von vielen der Wunsch nach einer Patientenverfügung geäußert wird. In dieser wird der freie Wille zum Ausdruck gebracht, einen unumkehrbaren Sterbeprozess nicht durch künstliche Maßnahmen, wie etwa Langzeitbeatmung und auch Sondenernährung (z.B. PEG), zu verlängern.

Diese Verfügung, die jeder betagte Mensch bei sich tragen und auch seinem Hausarzt übergeben sollte, ist im Falle des Sterbens für die behandelnden Ärzte verbindlich. Es handelt sich dabei um die sogenannte passive Sterbehilfe, die nicht strafbar ist - im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe, besser bekannt als Euthanasie. Eine weitere Form ist die indirekte Sterbehilfe. Sie ist eng mit dem Begriff „Palliativmedizin“ (palliativ = schützend) verbunden. Ihr Ziel ist nicht primär die Lebensverlängerung, sondern die Linderung physischer und psychischer Leidenszustände, insbesondere des Schmerzes. Das Motto lautet: „Leben bis zuletzt“, wie es sich auch die Hospizbewegung zu eigen gemacht hat. Diese wurde in den 60-iger Jahren von Cecilie Saunders in England begründet, um Sterbende medizinisch, psychologisch und seelsorgerisch zu versorgen, so wie es einst die mittelalterlichen Hospize für Pilger und Reisende taten.

Mittlerweile gibt es laut Internet-Statistik (www.hospiz.de) vom 5. August dieses Jahres insgesamt 1195 Hospizeinrichtungen, davon 934 ambulante, 102 stationäre und 88 palliative. Für den heimischen Kreis besonders erfreulich ist die Eröffnung einer stationären Hospizstation mit zehn Betten in Lübbecke (` 80 96 0) im Juli dieses Jahres, wo Sterbende ohne adäquate häusliche Betreuung - vorübergehend, aber auch langfristig - versorgt werden können.

Die Frage nach aktiver Sterbehilfe erübrigt sich

Vordringlich ist dabei die Kontrolle der Symptome, insbesondere des Schmerzes. Dafür gibt es heute eine ganze Palette von Analgetika, insbesondere retardierte Opiate, die bei regelmäßiger (!) Einnahme nach festem Stundenplan die früher so gefürchteten Schmerzspitzen verhindern.

Wenn wir die heutigen Möglichkeiten der Palliativmedizin nutzen, so erübrigt sich die Frage nach aktiver Sterbehilfe (Euthanasie), zumal wir dann die Grauzone eines „schlüpfrigen Abgangs“, in der der mutmaßliche Wille des Patienten missachtet wird, vermeiden. Die Inkaufnahme einer Lebensverkürzung durch Opiate bleibt dabei straffrei, da das Ziel die Schmerzbefreiung ist und nicht das vorzeitige Ableben des Sterbenden.

Sterben ist wie das Leben eine höchst individuelle Angelegenheit, und wer könnte das treffender und schöner ausdrücken als Rainer Maria Rilke: „Oh Herr, gib' jedem seinen eignen Tod, das Sterben, das aus jenem Leben geht, darin er Liebe hatte, Sinn und Not.“

Ihr Medicus

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