Hilfe bei der Beipackzettelallergie

Arzneien zwischen Wirkungen und Nebenwirkungen

Frau K. saß vor mir und klagte über Unwohlsein, Schwindel, ständige Müdigkeit, Kopfschmerzen und eine Reihe anderer Beschwerden, die aufzuzählen problemlos eine ganze Zeitungsspalte ausfüllen würde. Erst kürzlich hatte sie den Gesundheitscheck mit Bravour bestanden, lediglich der Blutdruck war ein bisschen zu hoch gewesen, wogegen sie ein gut verträgliches Antihypertonikum verordnet bekam.

Der Blutdruck lag jetzt mit 120/80 mmHg im grünen Bereich, worüber ich meine Freude zum Ausdruck brachte.

„Ja, Herr Doktor, der Blutdruck steht zwar gut, dafür habe ich aber alle Nebenwirkungen, die in der Gebrauchsinformation stehen. Sehen Sie doch selber, alles was ich aufgezählt habe, steht dort schwarz auf weiß und noch einiges mehr“, womit sie mir mit Zornesmiene den Beipackzettel auf den Tisch warf. „Und das haben Sie mir verschrieben!“

Nun, hatte die gute Frau nicht recht? Sieht die durchschnittliche Gebrauchsinformation für Arzneimittel, wie der Beipackzettel auch genannt wird, nicht eher aus wie eine Anleitung zum Gruseln? Ganz klein die Rubrik Anwendungsgebiet und dann schier endlose Aufzählungen von Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen und zu guter Letzt der unheilvoll klingende Satz: Auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch kann die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt werden.

Nun war guter Rat teuer! Einfach beschwichtigen ließ sich diese Dame nicht, dafür hatte sie sich zu sehr in den Beipackzettel hineingelesen. Nein, jetzt musste gründlich aufgeklärt werden.

Ich schilderte ihr daraufhin den schwierigen Weg eines Arzneimittels vom Wirkstoff bis zum fertigen Produkt. Nur eine von ursprünglich 10.000 Verbindungen wird letztlich in die Therapie eingeführt. Vor der Anwendung am Menschen werden ausgiebige Tierversuche gemacht und dabei auf Wirkungsspektrum, allgemeine Verträglichkeit und toxische Effekte geachtet. Dann erst erfolgt die vier Phasen umfassende Prüfung am Menschen.

Erst in der Phase III wird die neue Substanz in Kliniken nach einem strengen Prüfplan auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gegen andere Medikamente und Placebo getestet. Wird der Test bestanden, so erfolgt die vorläufige Zulassung durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinalprodukte – das frühere Bundesgesundheitsamt – für fünf Jahre. Das jetzt zugelassene Präparat ist rezeptpflichtig. Bei Auftreten von Nebenwirkungen kann die Zulassung innerhalb von fünf Jahren jederzeit widerrufen werden.

Naturgemäß wird nicht gefordert, dass ein Arzneimittel absolut nebenwirkungsfrei ist, aber die Nebenwirkungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Wirksamkeit stehen.

Nachdem ich Frau K. den beschwerlichen Weg des Arzneimittels vom Reagenzglas bis zur Apotheke dargelegt hatte, war sie plötzlich ganz still und in sich gekehrt. Plötzlich fragte sie: „Aber wo kommen denn meine vielen Beschwerden her?“ – „Von der Beipackzettelallergie, Frau K.“. Daraufhin mussten wir beide herzhaft lachen und wenigstens für diesen Tag waren die Befindlichkeitsstörungen wie weggeblasen.

Ihr Medicus

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